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Energiedienst erzielt beim deutschen Wassernutzungsentgelt guten Kompromiss
Bereits 2015 hatte das baden-württembergische Umweltministerium in Aussicht gestellt, das Wassernutzungsentgelt für die Hochrheinkraftwerke deutlich erhöhen zu wollen. Letztes Jahr wurde dann signalisiert, dass eine Erhöhung ab 2019 unumgänglich würde.
Das Wassernutzungsentgelt ist die Abgabe, die die Kraftwerksbetreiber an das Land zahlen müssen, damit sie das Wasser des Rheins für die Stromproduktion nutzen dürfen. Gemäß bilateraler Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Land Baden-Württemberg könnte eine Erhöhung sogar bis auf das Niveau des Schweizer Wasserzinses erfolgen, der ein Vielfaches höher ist.
Eine Anpassung an das Schweizer Niveau hätte Mehrkosten von rund 12 Millionen Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Von einer Erhöhung des Wassernutzungsentgelts wären in Deutschland ausschließlich die Hochrheinkraftwerke betroffen gewesen, was die Wettbewerbsfähigkeit von Energiedienst stark eingeschränkt hätte.
Nach einem Jahr mit zahlreichen intensiven Gesprächen zwischen den Anteilseignern der Hochrheinkraftwerke und Verhandlungen mit dem Umweltministerium gibt es nun einen Kompromiss, mit dem alle Beteiligten zufrieden sein können.
„Das neue Modell zur Bestimmung des Wassernutzungsentgelts ist von Energiedienst entwickelt und wird von allen Anteilseignern am Hochrhein unterstützt. Das Wassernutzungsentgelt ist nun an die Entwicklung der Strommarktpreise gekoppelt“, sagt Frank Schlesselmann, Leiter Portfoliomanagement.
Abhängig von der Höhe der durchschnittlichen Strommarktpreise errechnet sich das Wassernutzungsentgelt. Dabei gibt es ein oberes und ein unteres Limit und sogar eine Härtefallregelung, sollte der Strommarktpreis zwei Jahre in Folge unter 20 Euro je Megawattstunde liegen.
„Mit dem Kompromiss können wir gut leben“, ergänzt Daniel Schölderle, Leiter Energiewirtschaft und Produktion. „Da wir die Stromproduktion am Terminmarkt absichern, gibt uns das neue Modell Planungssicherheit und liegt deutlich unter dem, was sich die Landesregierung zuerst vorgestellt hat.“
Insgesamt bedeutet das neue Wassernutzungsentgelt voraussichtlich eine Mehrbelastung von insgesamt 5 Millionen Euro bis zum Jahr 2024.